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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratung und Coaching


1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

 Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Berater und Coach Wolfgang Wirth (nachfolgend Berater genannt) und dem Auftraggeber/Coachee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.


Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber/Coachee das generelle Angebot des Beraters annimmt. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber/Coachee als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für den Berater nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.

Der Berater ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

2. Inhalt des Dienstvertrags

Der Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Coachee entsprechen, sofern der Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.

Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Beratungs-/ Coachingleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Coachees.

Soweit der Coachee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Verfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht werden will, hat er das dem Berater gegenüber zu erklären.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen des Beraters

Beratung und Coaching sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Berater gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

Beratung und Coaching sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Coachee trägt während des gesamten Beratungs-/ Coachingprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Beratungstermine. Die Teilnahme an einem solchen Prozess setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht bestehende Wunden zu heilen. Sie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Es dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.

4. Mitwirkung des Coachees

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung/Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Coachee bestimmend sein.

Der Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Coachee die Beratungs-/Coachinginhalte verneint.

Auch der Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

5. Honorar des Beraters

Der Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Es gilt das Honorar, das zwischen dem Berater und dem Auftraggeber/Coachee vereinbart wurde, zzgl. MwSt. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn der Beratung zu vereinbaren und im Beratungsvertrag festzuhalten.

6. Terminabsage

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Auftraggeber/Coachee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Coachee spätestens 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.

In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.

Termine, die von Seiten des Beraters abgesagt werden müssen, werden dem Coachee nicht in Rechnung gestellt. Der Coachee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Auftraggeber/Coachee gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.

7. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönliche Gebrauch des Klienten bestimmt.

Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein Tanja Keller. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Tanja Keller ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

8. Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Beartungs-/Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit des Beraters handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

9. Vertraulichkeit 

Der Berater behandelt die Daten des Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Coachee.

Dies ist nicht anzuwenden, wenn der Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

Die vereinbarte Vertraulichkeit ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung persönliche Angriffe gegen den Berater oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Der Berater führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu, er kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. Darüber hinaus verpflichtet sich der Berater, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Oppenheim. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Mainz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Oppenheim, 01.01.2019

 

 

 

 


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